Mischgebäude in Düsseldorf
Hier wird in Düsseldorf gemischt.
Gemischt genutzte Häuser finden Sie in Düsseldorf vor allem in den innerstädtischen Gründerzeitquartieren und an ihren Einkaufsstraßen. In Bilk beschreibt die Stadt die Blockrandbebauung rund um Brunnenstraße, Karolingerstraße und Suitbertusstraße ausdrücklich so: Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie im Erdgeschoss, Wohnungen in den Obergeschossen. Dazu kommen Einkaufslagen wie die Kölner Straße in Oberbilk, die Nordstraße in Pempelfort und die Lorettostraße in Unterbilk.
Die Friedrichstadt geht auf den 1854 genehmigten Bebauungsplan zurück, der sie schachbrettartig anlegte und nördliche und nordöstliche Stadtbereiche einbezog; diese Stadterweiterung prägt die Stadtteile bis heute. Im Krieg wurde nach Angaben des Stadtarchivs rund die Hälfte der Stadt zerstört, weniger als zehn Prozent der Gebäude blieben unbeschädigt. Für Ihren Ausweis zählt deshalb das tatsächliche Baujahr Ihres Hauses laut Bauakte, nicht das Alter der Nachbarschaft.
Ein Teil dieser Häuser liegt in geschützten Gebieten: Erhaltungssatzungen gelten etwa für Altstadt und Carlstadt, Teilgebiete von Oberbilk, einen großen Teil von Flingern südlich der Grafenberger Allee und das Gebiet zwischen Luegallee und Düsseldorfer Straße. Eine Erhaltungssatzung befreit nicht vom Energieausweis. Sie bestimmt aber mit, welche Modernisierungsempfehlungen an der Fassade realistisch sind, denn dort können Fassadenmaßnahmen genehmigungspflichtig sein.
Was heißt das für Sie als Eigentümer, Verwalter oder Makler? Bis 31.12.2026 bekommt ein Haus mit nennenswertem Gewerbeteil nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 € erstellen. Ab 01.01.2027 gibt es einen Bedarfsausweis für das ganze Haus, in Zonen nach DIN/TS 18599 gerechnet, und die Skala richtet sich danach, ob Wohnen oder Gewerbe überwiegt.
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