Mischgebäude in Freiburg
Wo Freiburg gemischt wohnt und arbeitet.
Das Freiburger Zentrenkonzept unterscheidet Innenstadt, Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren und Quartierszentren, und die Stadt beschreibt diese Zentren als Mischung aus kleineren Läden, Dienstleistungen und Gastronomie. Nicht jedes Haus in diesen Lagen ist deshalb ein Mischgebäude. Als gemischt genutztes Gebäude gilt Ihr Haus, wenn Laden, Praxis oder Büro mehr als ein Zehntel der Gesamtnutzfläche einnehmen und sich zugleich in Nutzung und Technik deutlich vom Wohnen unterscheiden, etwa durch andere Betriebszeiten, eigene Lüftung oder Ladenbeleuchtung.
Beim Luftangriff vom 27. November 1944 wurde die Freiburger Altstadt zu rund 80 Prozent zerstört. Wiederaufgebaut wurde auf dem historischen Stadtgrundriss und in den alten Formen: schmal, traufständig, verputzt, mit steilen Biberschwanzdächern. Für Ihren Energiepass heißt das: Ein Haus, das alt aussieht, kann Bausubstanz der Nachkriegszeit haben, und das Baujahr aus der Bauakte entscheidet, mit welchen Bauteilwerten wir rechnen.
In Wiehre, Stühlinger und Herdern prägen viele Gründerzeitbauten das Bild: mehrgeschossige Mietshäuser in geschlossener Straßenrandbebauung, häufig mit Mansard- oder Satteldach und heller Putzfassade mit Bauzier. Liegt im Erdgeschoss ein Laden, eine Praxis oder ein Lokal, rechnen wir die Schaufensterfront getrennt von den Fenstern der Wohnungen. Ihre Glasfläche bestimmt den Bedarf der Gewerbezone stark.
Wer in der Altstadt einen Laden vermietet, bewegt sich laut Gewerbemietspiegel der Handwerkskammer Freiburg (Markt 2021/22) in Lagequalität A+ bei einem Median von 50 €/m². Bei solchen Werten zählt jeder Monat Leerstand, und der Energieausweis muss dem Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Bis 31.12.2026 sind das bei Ihrem Wohn- und Geschäftshaus zwei Ausweise, die wir im Paket für 899 € erstellen, ab 01.01.2027 verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen.
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